Erzdiözese München-Freising
„Neue Wege gehen, um deutlich zu machen, dass Kirche vor Ort bleiben muss“ (Kardinal Marx)
Im Erzbistum München und Freising sollen im Auftrag von Erzbischof Kardinal Reinhard Marx neue Modelle zur Leitung von Pfarreien erprobt werden. Dazu starten auch Pilotprojekte, bei denen Teams aus haupt- und ehrenamtlichen Laien Pfarreien leiten sollen. Bei einem Pressegespräch zur Vorstellung der Leitungsmodelle in München am 20. März 2017 bekräftigte Kardinal Marx, es sei notwendig, „neue Wege zu gehen, um deutlich zu machen: Die Kirche muss vor Ort bleiben“. Es gelte, die Zukunft der Pastoral nicht defizit-, sondern ressourcenorientiert zu entwickeln: „Wir müssen uns stärker an den vorhandenen Charismen und Ressourcen orientieren“, so Marx: „Wir müssen ausgehen von dem, was uns zur Verfügung steht, von den vielen Menschen, die da sind, die etwas tun wollen: Wie können wir sie ermutigen, wie können wir sie begleiten?“
Vollständige Presseerklärung vom 20. März 2017
Konzept des Pilotprojekts „Neue Leitungsmodelle in der territorialen Seelsorge“
Erzdiözese München-Freising
In der Nachbardiözese erfolgte der Zusammenschluss von Einzelpfarreien in Pfarrverbände, die den Pfarreiengemeinschaften in der Diözese Augsburg entsprechen. Das Konzept wird in einer Ergänzung zur „Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte“ des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising erläutert und stellt die fortbestehende Bedeutung der örtlichen Pfarrgemeinderäte heraus.
Texte zum Pfarrverbandsrat
Satzung des Pfarrverbandsrats
Diözese Regensburg
In der Diözese Regensburg wurde von Bischof Müller 2009 ein Statut für die Pfarrgemeinderäte in Kraft gesetzt, das die bisherigen umfangreichen und eigenständigen Aufgaben auf eine ausschließliche Beratungsfunktion des Pfarrers reduziert. Es kontrastiert in bemerkenswerter Weise zu den vergleichbaren Regelungen in der Erzdiözese München-Freising und den aktuellen Entwürfen für die Diözese Augsburg. Zum Statut der Pfarrgemeinderäte…
Diözese Würzburg
Nach der Satzung der Pfarrgemeinderäte im Bistum Würzburg vom November 2008 bestehen für Pfarreiengemeinschaften zwei alternative Regelungsmöglichkeiten: Die Bildung eines „Gemeinsamen Pfarrgemeinderats“, der für Belange, die in der einzelnen Pfarrei verbleiben, für jede Pfarrei einen Sachausschuss für örtliche Belange (Ortsausschuss) einrichtet, oder die Beibehaltung der örtlichen Pfarrgemeinderäte, die für die Pfarreiengemeinschaft einen „Gemeinsamen Ausschuss“ einrichten, der auf Grundlage einer Vereinbarung die gemeinsamen Angelegenheiten beschließt. Zur Satzung der Pfarrgemeinderäte…