Neues vom Initiativkreis Bistumsreform

Ein Vergleich bisher vorliegender Entwürfe des Statuts für die Pastoralräte und der Satzung für die Pfarrgemeinderäte wirft noch viele Fragen auf 8.4.2013

Kurz vor Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Augsburg am 13./14. April liegt den Diözesanräten immer noch keine Endfassung des Statuts für Pastoralräte in größeren Seelsorgeeinheiten vonseiten des Bistums als Beschlussgrundlage vor, ebenso wenig wie der dem Beauftragten des Bistums, Prälat Bertram Meier, lange überreichte Entwurf für eine neue Satzung für die Pfarrgemeinderäte als Diskussions- und Beschlussgrundlage.
Der Initiativkreis Bistumsreform, der die Strukturreformen im Bistum Augsburg kritisch begleitet, appelliert deshalb an die Mitglieder des Diözesanrates, erst dann einen Beschluss zu fassen, wenn die Endfassungen vonseiten der Beauftragten der Bistumsleitung vorliegen und diese zeitlich umfassend den Pfarrgemeinderäten zum Vergleich und zur Diskussion mit der Möglichkeit zu Änderungsvorschlägen zur Verfügung standen.
In einer Synopse bisher vorliegender Entwürfe des Statuts für die Pastoralräte und der Satzung für die Pfarrgemeinderäte hat jetzt der Initiativkreis Bistumsreform Fragen und Klärungsbedarf forumliert, die unter der Rubrik „Dokumente“ zur Verfügung steht. Zur Synopse…

Was bedeutet der Begriff der Subsidiarität für die Neuordnung der Bistums Augsburg 2025 und die Pfarrgemeinderäte? 12.3.2013

Mit der Bildung von Großpfarreien und größeren pastoralen Einheiten reagiert das Bistum Augsburg auf den sich seit langem abzeichnenden Priestermangel. Nach wie vor steht die Befürchtung im Raum, dass die Einrichtung des Pastoralrates auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft zu einer Schwächung des Pfarrgemeinderates auf der örtlichen Ebene führt. Eine solche überwiegend in Strukturen gedachte Engführung der Pastoralreform ist äußerst skeptisch zu beurteilen. Denn überwiegend halten doch die vielen Ehrenamtlichen in den Pfarrgemeinden der Diözese Augsburg die Kirche lebendig.
Deshalb wird in der aktuellen Diskussion immer wieder auf das Prinzip der Subsidiarität hingewiesen. Es bedeutet, der kleinen lebendigen Einheit vor Ort weiter den Vorrang vor den übergeordneten Ebenen zu geben. Nur die unverzichtbaren Aufgaben, die die Pfarrgemeinde nicht in der Lage ist zu übernehmen, übernimmt die nächst größere Einheit. Subsidiarität heißt, die Begabung, die Mitgestaltung und Mitentscheidung Ehrenamtlicher im Pfarrgemeinderat und in der Pfarrgemeinde zu ermöglichen und zu stärken. Subsidiarität heißt, eine Belebung der Ortsgemeinde wo immer möglich zu fördern, statt einer Konzentration auf Großpfarreien und größere pastorale Einheiten. Subsidiarität heißt, einer Beteiligungskirche den Vorrang zu geben, statt einer Servicekirche, die nur eine Prägung von oben her vorsieht.
Es lohnt sich also, diesen zentralen Begriff der Subsidiarität genauer zu betrachten und in seinen weitreichenden Dimensionen auszuleuchten. Dazu stellen wir in der Rubrik „Dokumente“ einen erläuternden Text zur Verfügung, der auf die historischen, politischen und theologischen Grundlagen eingeht. Zum Text…

Überfallartige Umfragen lösen nicht das Problem des fehlenden Dialogs! 4.2.2013

Stellungnahme des Initiativkreises Bistumsreform zur Umfrage des Diözesanrats zu den „Eckpunkten Pastoralrat/Pfarrgemeinderat bzw. zur Arbeitsgrundlage Satzungsentwurf für einen Pastoralrat als Organ der Pfarreiengemeinschaft“

Etwa Mitte Dezember 2012 hat der Diözesanrat der Katholiken in der Diözese Augburg die Pfarrgemeinderäte um das Ausfüllen eines Fragebogens zu den Eckpunkten eines Pastoralrates / Pfarrgemeinderates gebeten. Bis 30.01.2013 sollte dieser zurück gesendet werden. Was den Zeitrahmen betrifft, entsprach dieser in Anbetracht der nahen Advents- und Weihnachtszeit und der darauf folgenden Sternsingeraktion und den Vorbereitungen der Faschingsaktivitäten nicht unbedingt der Praxis der Terminsetzung für die Sitzung von Pfarrgemeinderäten und wurde vielfach zu Recht als Zumutung empfunden. Einen Teil der Pfarrgemeinderäte hat diese Umfrage auch gar nicht erreicht. Ähnlich überfallartig war schon die Umfrage des Generalvikars im November des vergangenen Jahres, bei der innerhalb von fünf Wochen Pfarrer, Kirchenstiftung und Pfarrgemeinderat zusammen (!) zur künftigen Namensgebung, Personal- und Raumplanung ihrer „Seelsorgeeinheit“ definitiv Stellung nehmen sollten.
Die im Fragebogen des Diözesanrats geforderte Nennung von Ideen und Anregungen, die Frage, was für die Arbeit der Gremien in der Pfarreiengemeinschaft und Pfarrei als hilfreich betrachtet wird und die Frage nach der zukünftigen Aufgabenstellung des Pfarrgemeinderates ist gut gemeint, vermag aber das Konzept einer vorkonziliaren, klerikal „durchgestylten“ Pfarreienorganisaton, wie sie die Augsburger Bistumsleitung nach wie vor ganz strikt verfolgt, kaum zu beeinflussen. Die Umfrage des Diözesanrates macht auch deshalb wenig Sinn, da die Rätesatzungen nur in ihrer Gesamtheit bewertet werden können, die Pfarrgemeinderatssatzung aber noch nicht vorliegt. Die Pfarrgemeinderäte beschäftigen ganz praktische Fragen einer konziliarischen Kirche vor Ort. So beispielsweise ihre durch das Zweite Vatikanische Konzil übertragene tatsächliche Verantwortung als Volk Gottes, der weitere Bestand des Pfarrbüros für die eigenständige Regelung persönlicher und kirchlicher Angelegenheiten, die Nutzung der Geräte und Räume, die Nähe der Priester, die Frage nach dem Klang der Glocken am Sonntag zu Eucharistie oder Wort Gottes Feier und die Frage der Möglichkeit, Angelegenheiten, die die das Leben der Pfarrgemeinde selbst betreffen, auch selbst regeln zu können.
Mit Spannung warten deshalb viele auf den Entwurf der Satzung für die Pfarrgemeinderäte, der sich nicht grundsätzlich von der bisher Gültigen verändern dürfte. Die Übertragung der Verantwortlichkeit und Wertschätzung der getauften Christen vor Ort festzuschreiben, ist Aufgabe derer, die sich mit den Fragen einer Änderung beschäftigen. Der Ergebnisbericht zum Mutmachtag für Pfarrgemeinderäte, den die Initiative Bistumsreform im November 2012 veranstaltete, gibt dazu weitere Impulse.

Mailingliste für Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg - ein Angebot zur direkten Vernetzung14.1.2013

Der Initiativkreis Bistumsreform Augsburg hat nun eine eigene Mailingliste für die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte in der Diözese eingerichtet. Sie stellt eine einfache Möglichkeit dar, dass sich Mitglieder der Pfarrgemeinderäte direkt untereinander austauschen, sich auf wichtige Informationen oder Ereignisse aufmerksam machen oder Erfahrungen aus der Arbeit in den Pfarrgemeinden abfragen können.
In die Mailingliste des Initiativkreises Bistumsreform werden nur Mitglieder der Pfarrgemeinderäte, der Dekanatsräte und des Diözesanrats der Diözese Augsburg aufgenommen. Interessentinnen und Interessenten werden deshalb im Anmeldeformular gefragt, in welchem Gremium sie Mitglied sind, und bestätigen mit ihren Angaben diese Mitgliedschaft.
Die Mailingliste nimmt Nachrichten über die zentrale E-Mail-Adresse mailman(at)bistumsreform.de auf und leitet diese an die E-Mail-Adressen aller eingeschriebenen Listenteilnehmer weiter.
Wichtig ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mailingliste für die Pfarrgemeinderäte nur solche Themen behandeln, für die die Liste eingerichtet wurde, also auch tatsächlich die Arbeit in den Pfarrgemeinderäten betreffen. Andere Beiträge sind nicht erlaubt. Inhalt und Ausdrucksweise sollen dem geschwisterlichen Charakter des Umgangs miteinander entsprechen.

Ausführlichere Informationen zur Mailingliste finden Sie hier
Direkt zum Anmeldeformular

Mutmach-Tag der Pfarrgemeinderäte am Samstag, den 3. November 2012
in Neusäß-Steppach bei Augsburg9.11.2012

Änderungen im Bistum Augsburg nicht ohne Pfarrgemeinderäte
Initiativkreis Bistumsreform gibt Laienvertretern ein Forum

Unter dem Motto „Gemeinde bleiben – wider die Resignation“ hat der Initiativkreis Bistumsreform, eine Initiative engagierter Christen in der Diözese Augsburg, am Wochenende Vorsitzende der Pfarrgemeinderäte zu einem „Mutmachtag“ in das Pfarrzentrum St. Raphael nach Steppach bei Augsburg eingeladen. Rund 40 Vertreter dieser Laiengremien in den Pfarreien informierten sich über den Stand der im Bistum nicht unumstrittenen Veränderungen und die Inhalte einer künftigen Satzung für die neu zu gründenden Pastoralräte. Diese soll dann Grundlage für die Pfarreiengemeinschaften sein, in denen bisher selbständige Pfarreien mit dann häufig nur einem Priester zusammengefasst werden.

Dass Bürgerinnen und Bürger bei kommunalen Projekten beteiligt und ausführlich informiert werden, sei heute Grundsatz öffentlicher Beteiligung. Dass die weitreichenden und grundlegenden Änderungen im Bistum Augsburg im Zusammenhang mit der Strukturreform und der noch ausstehenden pastoralen Ausgestaltung einen ebenso ausführlichen Dialogprozess mit den Laiengremien in den Pfarreien durch den Bischof und seine Beauftragten erfordere, sei die Erwartung derer, die sich ehrenamtlich in den Pfarreien engagieren. Der Sprecher der Bistumsinitiative Dr. Robert Sauter riet den Pfarrgemeinderäten bei den noch ausstehenden Vorhaben der Bistumsleitung zu wacher Aufmerksamkeit. Ein Pfarrgemeinderat fasste die Situation treffend zusammen: „Wir sind nicht gegen alles, aber wir sind dagegen, dass uns alles genommen wird.“

Ausführliche Informationen und Text unter der Rubrik Mutmach-Tag